In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im
Jahr zur Vorsorgeuntersuchung kommen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie 2020 (oKFE-RL) haben alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr einen Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung: Untersuchung
der äußeren und inneren Geschlechtsorgane, eine Abstrichuntersuchung (Pap-Test) vom Gebärmutterhals. Dieser wird im Labor auf Zellveränderungen untersucht. Bei auffälligen Befunden kann ein HPV-Test
zur Abklärung in Anspruch genommen werden.
- Von Beginn des 35. Lebensjahres haben Frauen alle 3 Jahre Anspruch auf einen kombinierten Abstrich (Pap-Test und HPV-Test). In den Zwischenjahren zahlen die Krankenkassen nur die
klinische Untersuchung.
- Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung vom Darmkrebs durchgeführt. Ab 50. Lebensjahr wird jährlich ein immunologischer Test
auf okkultem Blut im Stuhl (iFOB-Test) durchgeführt.
- Ab dem 55. Lebensjahr wird alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf okkultem Blut im Stuhl (iFOB-Test) durchgeführt oder zwei Darmspiegelungen in Abstand von mindestens zehn
Jahre.
Mit "High-End" Ultraschallgeräte:
Vaginalsonographie-Ultraschall des kleinen Becken
vorsorglich 1 mal im Jahr
Mammasonographie-Ultraschall der Brust und Axilla
vorsorglich 1 mal im
Jahr